BSG 152.04) verwiesen. Die Beschwerdekammer in Strafsachen teilt schliesslich die Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass in der Strafanzeige erst gar nicht erläutert wurde, inwiefern sich eine A.________ der Verleumdung strafbar gemacht haben soll. Der Beschwerdeführer hat kein Handeln wider besseres Wissen beschrieben.