2 2) Vorteilsgewährung (wer gestattet es fremden Ämtern, auf das Einwohnerregister schreibend zuzugreifen? Weil, das ist den Einwohnerdiensten vorbehalten) 3) Anlegen einer Datensammlung ohne Meldung an den EDÖB 4) Verstoss gegen das Datenschutzgesetz (KDSG/DSG) (verteilen von geschützten Daten ohne Zustimmung). 5) Amtsgeheimnis-Verletzung (offenbaren von geschützten Daten, sprich von Forderungen) 6) Verleumdung (es geht Dritte [