_ unerlaubterweise in Datenbanken nach Forderungen gesucht habe und jetzt probiere, selber Inkasso zu betreiben. Hierfür sei die A.________ nicht zuständig. Hinsichtlich der angezeigten Delikte führte der Beschwerdeführer Folgendes aus: 1) Eindringen in Computersysteme (herumschnüffeln in Datenbanken - an der Münstergasse werden nämlich keine Einwohnerregister geführt, das machen sie in den Gemeinden.