1. Mit Verfügung vom 17. Januar 2024 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen A.________ initiierte Strafverfahren wegen Vorteilsgewährung, Amtsmissbrauchs, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Urkundenfälschung und Verleumdung nicht an die Hand. Hiergegen erhob er mit Eingabe vom 3. Februar 2024 Beschwerde. Er beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, die Auferlegung der Verfahrenskosten an die Staatsanwaltschaft sowie die Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 300.00.