Jede Fahrt müsse auf der App «Sumup» verbucht werden, unabhängig davon, ob bar oder mit Kreditkarte bezahlt werde. Über die App sehe er, wer eine Taxifahrt gemacht und wer was eingenommen habe. Der Beschwerdeführer wirft dem Beschuldigten vor, dieser habe zwar die Meldung auf der App gemacht, das Bargeld habe er aber nicht auf das Geschäftskonto überwiesen, sondern für sich selbst genommen, obwohl er vertraglich zur Ablieferung verpflichtet gewesen wäre (Z. 25 ff. sowie Z. 119 ff.).