8 7. 7.1 Bei diesem Verfahrensausgang werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, dem unterliegenden Beschwerdeführer auferlegt (Art. 428 Abs. 1 StPO). Zufolge seines Unterliegens hat der anwaltliche vertretene Beschwerdeführer von vornherein keinen Anspruch auf eine Entschädigung.