So sagte er anlässlich der polizeilichen Einvernahme aus, er sei nach der verbalen Auseinandersetzung nach drinnen gegangen, um sich einen Kaffee zu machen. Als er mit dem Kaffee wieder habe auf den Balkon gehen wollen, habe er gemerkt, dass der Parkettboden im Eingangsbereich bzw. vom Balkon her voller Wasser gewesen sei (polizeiliche Einvernahme des Beschwerdeführers als Auskunftsperson vom 13. Oktober 2023, S. 2 Z. 38-39 und 41-43). Auch im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme gab der Beschwerdeführer an, der Beschuldigte habe gespritzt, er selbst habe es aber nicht einmal mitbekommen.