_ einfach zeigen wollen, dass auch er Wasser hochspritzen könne, wenn dieser solches nach unten auf seine Store und Terrasse laufen lasse (EV 28.08.2024, Z. 204 – 214, 282 f.). Diese Aussagen sind in sich stimmig, plausibel und deshalb glaubhaft. Zu beachten ist auch, dass A.________ alles andere als ein Interesse daran gehabt haben dürfte, seine im zerstrittenen Verhältnis zu seiner direkten Nachbarin F.________ und zum Privatkläger C.________ schwache Position durch eine Sachbeschädigung weiter zu verschlechtern. Somit kann A.______