Ein Grossteil des Wassers sei gar nicht auf den Balkon von C.________ gelangt, sondern zurückgespritzt und habe A.________ nass gemacht. Auch der vor Ort erschienene Polizist habe versucht, die Situation nachzustellen und dabei nur den Kopf geschüttelt (E.________, EV 28.08.2024, Z. 33 – 37, 55 – 57; A.________, EV 28.08.2024, Z. 187 – 189). Im Zusammenhang mit der Frage nach der Herkunft des schädigenden Wassers verunsichert auch die Tatsache, dass C.________ nur Sekunden vorher versehentlich eine volle Giesskanne auf seinem Balkon umstiess, als er sich durch die Balkontür ins Innere seiner Wohnung begab (C.________, EV 13.10.2023, Z. 39 – 41).