__ wegen Sachbeschädigung ein. Im Rahmen eines stark belasteten Nachbarschaftsverhältnisses soll dieser abermals und unter anderem am 4. September 2023 seine Pflanzen auf dem Balkon vorsätzlich übergossen haben, weshalb in der Folge das auslaufende Wasser über die geöffnete Sonnenstore auf die Terrasse der Privatkläger lief. Zeitgleich habe der Beschuldigte in regelmässigen Abständen und letztmals am 4. September 2023 seinen Balkon exzessiv mit Wasser gereinigt, so dass das Schmutzwasser neuerlich über die ausgezogene Sonnenstore auf die Terrasse lief.