1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland führte gegen C.________ ein Strafverfahren (BM 24 9889) wegen Sachbeschädigung zum Nachteil von A.________ und E.________ sowie gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Sachbeschädigung zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer). Mit Verfügung vom 29. Oktober 2024 stellte sie das Verfahren ein. Am 11. November 2024 erhob der Beschwerdeführer, privat vertreten durch Rechtsanwalt D.________, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern und beantragte: 1.