Am 18. November 2024 erreichte die Beschwerdekammer in Strafsachen eine Orientierungskopie einer Strafanzeige, die der Gesuchsteller bei der Staatsanwaltschaft eingereicht hatte. Am 22. November 2024 reichte die Straf- und Zivilklägerin 1 eine Stellungnahme ein. Die Straf- und Zivilkläger 2-7 haben sich innert Frist nicht vernehmen lassen.