5. Die Beschwerdeführerin wirft dem Beschwerdegegner mehrfache Verletzungen seiner anwaltlichen Pflichten vor. 5.1 Soweit ersichtlich erhielt der Beschwerdegegner die amtlichen Akten zuletzt am 4. April 2024 zur Einsichtnahme. Nach diesem Zeitpunkt wurden vier Personen einvernommen. Die Einvernahmen, deren Protokolle der Beschwerdeführerin nicht zugeschickt worden sein sollen, fanden am 28. August 2024 und am 20. September 2024 statt. Weiter wurde die Beschuldigte am 18. Juni 2024 staatsanwaltschaftlich einvernommen und fand am 20. September 2024 eine weitere delegierte Einvernahme statt.