2 Beschwerdefrist wird ausgeführt, dass die angefochtene Verfügung zwar am 28. Oktober 2024 der Beschwerdeführerin eröffnet worden sei, jedoch erst am 4. November 2024 Rechtsanwalt D.________ erreicht habe. Es kann an dieser Stelle offenbleiben, ob die zweite Beschwerdeschrift rechtzeitig eingereicht worden ist.