2. 2.1 Die Beschwerdeführerin schreibt in der ersten Beschwerdeschrift an die Staatsanwaltschaft: «Je vous adjure de reconsidérer votre décision». Dies kann so verstanden, dass sie den Staatsanwalt anfleht, seine Entscheidung zu überdenken. Jedoch könnte darin auch ein Wiedererwägungsgesuch erblickt werden, wodurch der Beschwerdewillen in Frage gestellt wäre. Die zweite Beschwerdeschrift trägt den Titel «Recours». Auch inhaltlich geht der Beschwerdewille unmissverständlich aus ihr hervor. Im Licht der zweiten Beschwerdeschrift ist daher die erste als Beschwerde entgegenzunehmen.