1. Mit Verfügung vom 24. Oktober 2024 wies die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Gesuche von C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) um Wechsel des amtlichen Rechtsbeistandes ab. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin am 30. Oktober 2024 Beschwerde. Am 7. November 2024 reichte die Beschwerdeführerin, inzwischen vertreten durch Rechtsanwalt D.________, eine zweite Beschwerdeschrift gegen die Verfügung vom 24. Oktober 2024 ein, beantragte die Einsetzung von Rechtsanwalt D.________ als amtlichen Verteidiger und stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege in Aussicht