9 7.2 Der Beschwerdeführer wurde am 12. August 2023 festgenommen und befindet sich damit seit rund sechs Monaten in Haft. Die vorinstanzliche bis zum 16. März 2024 angeordnete Sicherheitshaft führt zu einer Haftdauer von insgesamt rund sieben Monaten. Die Hauptverhandlung wurde auf den 27. Februar 2024 mit Urteilseröffnung am 12. März 2024 angesetzt. Bis zum Vorliegen des erstinstanzlichen Urteils befindet sich der Beschwerdeführer rund sieben Monate in Haft.