_ soll der Beschwerdeführer gewusst haben, dass die Fahrräder gestohlen gewesen seien (2. Einvernahme vom 13. August 2023, Z. 110 ff.). Auch F.________ versuchte, seine eigene Tatbeteiligung zu relativieren (vgl. hierzu den Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft vom 8. November 2023 und den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 17. November 2023). Damit bestreiten die beiden Beschuldigten den ihnen vorgeworfenen Tatbeitrag.