Dagegen droht dem Beschwerdeführer die seitens der Staatsanwaltschaft beantragte Landesverweisung von sieben Jahren, was wiederum als Fluchtindiz zu werten ist (Urteil des Bundesgerichts 1B_292/2021 vom 17. Juni 2021 E. 3.1). Daneben sprechen die persönlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers für eine Fluchtgefahr. Der 27-jährige Beschwerdeführer ist algerischer Staatsangehöriger und als Tourist / Besucher in die Schweiz eingereist. Der Beschwerdeführer ist verheiratet und wohnt mit seiner Familie in D.________ (Ortschaft)/E._____