(BGE 143 IV 160 E. 4.3 mit Hinweis). Anklageerhebungen oder gerichtliche Verurteilungen können allerdings, je nach den Umständen des Einzelfalls, im Verlaufe des Verfahrens auch neue Fluchtanreize auslösen (Urteil des Bundesgerichts 1B_3/2022 vom Urteil vom 20. Januar 2022 E. 2.2 mit Hinweisen). 6.5 Die Staatsanwaltschaft beantragt in ihrer Anklageschrift vom 10. Januar 2024 die Verurteilung des Beschwerdeführers zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 11 Monaten.