5.2 Die Staatsanwaltschaft hat am 10. Januar 2024 gegen den Beschwerdeführer Anklage erhoben wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (grobe Verkehrsregelverletzung) und wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz. Damit ist nach der vorstehend zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichts der dringende Tatverdacht zu bejahen, es sei denn, der Beschwerdeführer vermöchte