Auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom 10. Januar 2024 versetzte das Zwangsmassnahmengericht den Beschwerdeführer mit Entscheid vom 19. Januar 2024 in Sicherheitshaft (KZM 24 51). Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt Dr. B.________, am 1. Februar 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Es sei A.________ umgehend aus der Haft zu entlassen.