1. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn führte gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren wegen Diebstahls, Hausfriedenbruchs und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (grobe Verkehrsregelverletzung). Der Beschwerdeführer wurde am 12. August 2023 festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 13. August 2023 mit Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Solothurn vom 15. August 2023 in Untersuchungshaft versetzt. In der Folge übernahm die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren.