3. Entschädigungen werden keine gesprochen. 4. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Gesuchstellerin, v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Strafkläger (per Einschreiben) - dem Gesuchsgegner (per Einschreiben) Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Oberland (mit den Akten – per Einschreiben) - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt E.________ (O 22 12486 – per B-Post)