Dagegen erhob die Gesuchstellerin Einsprache (amtliche Akten pag. 31). Nachdem die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 11. Juli 2023 zunächst die Einstellung des Verfahrens gegen die Gesuchstellerin in Aussicht gestellt hatte, hielt sie schliesslich mit Verfügung vom 20. Oktober 2023 am Strafbefehl fest und überwies die Akten dem Regionalgericht zur Durchführung des Hauptverfahrens (amtliche Akten pag. 52 und pag. 60). Der Gesuchstellerin wird Folgendes vorgeworfen: Gemäss gerichtlich genehmigter Trennungsvereinbarung vom 20.07.2022 haben C.________ und A.________ die gemeinsame elterliche Sorge für ihre beiden minderjährigen Kinder G.__