2. 2.1 Den Akten kann entnommen werden, dass die Gesuchstellerin mit Strafbefehl vom 10. März 2023 wegen Entziehens von Minderjährigen schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend CHF 840.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 210.00 verurteilt wurde (amtliche Akten pag. 25 f.). Dagegen erhob die Gesuchstellerin Einsprache (amtliche Akten pag.