___ (nachfolgend: Gesuchsgegner). Dieses wurde mit Verfügung vom 31. Januar 2024 zusammen mit den amtlichen Akten der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) zur weiteren Behandlung zugestellt. In seiner gleichzeitig eingereichten Stellungnahme (Ziff. 3 der Verfügung) begründete der Gesuchsgegner kurz, weshalb keine Ausstandsgründe vorliegen. Diese wurde im anschliessend von der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffneten Ausstandsverfahren der Gesuchstellerin, der Generalstaatsanwaltschaft und dem Strafkläger zugestellt.