In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft sowie mit Blick auf die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) ist bereits aufgrund der aktuellen Vorwürfe von einer Strafe von mehr als drei Monaten auszugehen, weshalb die Anordnung der Haft als verhältnismässig erscheint; dies gilt auch mit Blick auf die noch anstehenden Ermittlungshandlungen (parteiöffentliche Befragung des Mitbeschuldigten sowie der Auskunftspersonen, Auswertung Mobiltelefone).