4 seinen Tagesablauf am 28. Oktober 2024 wollte er nichts sagen (Z. 72 ff.). Es gibt damit keine konkreten Hinweise, wo der Beschwerdeführer sich am 28. Oktober 2024 sonst aufgehalten haben soll. Angesprochen auf den Gegenstand des Verfahrens äusserte er sich wie folgt: «Ich warte, bis man mir zeigt, was man mir vorhält und was davon bewiesen werden kann» (Z. 76 ff.).