_ wäre daher nur möglich gewesen, wenn die jeweiligen Geschädigten, welche nichts miteinander zu tun haben und unabhängig voneinander Einbruchdiebstähle gemeldet haben, alle gelogen und ihren Schmuck vor dem 28. Oktober 2024 um 01.00 Uhr derselben Person veräussert hätten. Das ist in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Staatsanwaltschaft in ihrem Haftanordnungsantrag vom 30. Oktober 2024 höchst unwahrscheinlich. F.___