Eine Person habe ein Foto des Fahrzeuges inkl. Kontrollschild machen können und beim vorgenannten Fahrzeug handle es sich um exakt dasselbe, in welchem der Beschwerdeführer und F.________ am 28. Oktober 2024 unterwegs gewesen und von der Solothurner Polizei angehalten worden seien (vgl. Vorhalt in der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 29. Oktober 2024, Z. 80 ff., sowie auch Vorhalt in der Einvernahme im Haftverfah-