Im Laufe des Strafverfahrens ist ein immer strengerer Massstab an die Erheblichkeit und Konkretheit des Tatverdachts zu stellen. Nach Durchführung der in Betracht kommenden Untersuchungshandlungen muss eine Verurteilung wahrscheinlich sein (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 7B_154/2023 vom 13. Juli 2023 E. 5.2 mit Verweis auf BGE 143 IV 316 E. 3.1). 4.2 Dem Beschwerdeführer wird vorgeworfen, am 28. Oktober 2024 zusammen mit F.________ an verschiedenen Orten im Kanton Bern eine Serie von Einbruchdiebstählen begangen zu haben. Ebenfalls wird er verdächtigt, zusammen mit F.________ am 28. September 2024 in D.