382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die Staatsanwaltschaft reichte mit delegierter Stellungnahme vom 12. November 2024 die Anzeige betreffend Einbruchdiebstähle in D.________ (Ortschaft) vom 8. Oktober 2024, die Liste der Sicherstellungen aus dem Personenwagen E.________ vom 29. Oktober 2024 sowie das Protokoll der polizeilichen Einvernahme von F.________ vom 29. Oktober 2024 ein.