bandenmässig über einen längeren Zeitraum hinweg begangen worden sein sollen, die Gruppierung observiert und deren Fahrzeug per GPS überwacht worden war und die Anhaltung erst am 8. Oktober 2024 erfolgte, durchaus plausibel erscheint (vgl. dazu den Haftantrag betreffend den Beschwerdeführer vom 10. August 2024 sowie den Berichtsapport vom 9. Oktober 2024 [Anhalterapport]). Folglich galt es, sämtliche Vorfälle und die Tatbeteiligungen der einzelnen mitbeschuldigten Personen, unter anderem durch Befragungen, weiter abzuklären und den Beschwerdeführer mit