rers vom 8. Oktober 2024 sowie das Protokoll seiner Hafteröffnungseinvernahme vom 9. Oktober 2024, den Haftantrag betreffend den Beschwerdeführer vom 10. August 2024 sowie den Berichtsapport vom 9. Oktober 2024 [Anhalterapport]). Hinzu kommt, dass gemäss den Vorbringen der Staatsanwaltschaft dazumal auch die Mitbeschuldigten noch nicht einlässlich zu sämtlichen Tathandlungen hatten befragt werden können, was mit Blick darauf, dass die Einbruchdiebstähle gewerbs- und