Urteil des Bundesgerichts 7B_1047/2024 vom 22. Oktober 2024 E. 3.2). 7.1.2 Der Beschwerdeführer ist deutscher Staatsangehöriger und scheint einzig für die inkriminierte Kurierfahrt in die Schweiz gekommen zu sein. Soziale und berufliche Bindungen existieren hier nicht. Ihm droht im Verurteilungsfall eine empfindliche Freiheitsstrafe und fremdenpolizeiliche Gründe stellen seine Anwesenheitsberechtigung in der Schweiz in Frage.