Das Auto sei ihm von einer Person mit unbekannten Substanzen beladen worden, wobei ihm dort auch der Schliessmechanismus des Verstecks beifahrerseitig gezeigt worden sei (Z. 179 f. und 214 ff.). Die dem Beschwerdeführer anlässlich der Einvernahme vom 8. November 2024 vorgehaltenen Fotografien mit den 18 Platten und den Verstecken stützen letztlich ebenfalls die von der Polizei im Bericht vom 17. Oktober 2024 rapportierten Feststellungen.