Der Beschwerdeführer wurde anlässlich seiner beiden Einvernahmen mit den polizeilichen Beobachtungen und Feststellungen ausreichend konfrontiert (vgl. betreffend mündliche Vorhalte von Observationsergebnissen: Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 24 267 vom 23. Juli 2024 E. 4.4.2). Im Bericht der Kantonspolizei Bern vom 17. Oktober 2024 wurden die Beobachtungen und Feststellungen im Zusammenhang mit der Anhaltung vom 16. Oktober 2024 zudem detailliert wiedergegeben.