Die staatsanwaltliche Hafteröffnung erfolgte bereits am 17. Oktober 2024 um 14:00 Uhr und der Haftantrag ging am 18. Oktober vormittags um 11:20 Uhr zusammen mit den beiden Einvernahmeprotokollen und dem am Vortag erstellten Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern beim Zwangsmassnahmengericht ein. Die Observationsergebnisse vom 16. Oktober 2024 und die polizeilichen Feststellungen im Zusammenhang mit der Anhaltung lassen sich dem Berichtsrapport vom 17. Oktober 2024 hinlänglich entnehmen.