ferner Urteile des Bundesgerichts 7B_671/2024 vom 10. Juli 2024 E. 2.2.1 und 7B_1028/2023 vom 12. Januar 2024 E. 7.1). 6.2 Das Zwangsmassnahmengericht bejahte den dringenden Tatverdacht gestützt auf die im Haftantrag wiedergegebenen und im Bericht vom 17. Oktober 2024 rapportierten Feststellungen und Beobachtungen der Kantonspolizei Bern sowie die Umstände der Festnahme, die sichergestellten Drogen und die Tatsache, dass der Beschwerdeführer jene in einem mit professionell eingebauten, mit einem Verschlussmechanismus versehenen, kontaminierten Drogenverstecken ausgestatteten Fahrzeug transportiert haben soll.