Im Laufe des Strafverfahrens ist ein immer strengerer Massstab an die Erheblichkeit und Konkretheit des Tatverdachts zu stellen. Nach Durchführung der in Betracht kommenden Untersuchungshandlungen muss eine Verurteilung wahrscheinlich sein (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 7B_485/2023 vom 11. September 2023 E. 3.3 mit Hinweis auf BGE 143 IV 316 E. 3.2; ferner Urteile des Bundesgerichts 7B_671/2024 vom 10. Juli 2024 E. 2.2.1 und 7B_1028/2023 vom 12. Januar 2024 E. 7.1).