Das Auto sei quasi seine Schuld. Zu den von ihm erwähnten «Leuten» gab er nach einer kurzen Unterredung mit seinem Verteidiger an, es seien drei, mit welchen er via Signal-Chat kommuniziert habe. Diese hiessen «H.________», «I.________» und «J.________» (Z. 190 f.). Mehr wolle er nicht sagen, auch nicht dazu, ob er gewusst oder was er gedacht habe, was er transportiere (Z. 233). Die Frage, ob er das Kokain aus dem Fahrzeug genommen habe, als er in der Garage in E.________ (Ortschaft) angekommen sei, verneinte er. Er wisse nicht, wer es herausgenommen habe.