Gemäss Wischtest seien beide Verstecke sehr stark mit Kokain kontaminiert gewesen. Dem Haftantrag beigelegt waren weiter zwei Protokolle der beiden Einvernahmen des Beschwerdeführers vom 17. Oktober 2024. Die erste (delegierte) Einvernahme fand noch in der Nacht vom 16./17. Oktober 2024 statt, wobei der Beschwerdeführer zusammengefasst zu Protokoll gab, am Vortag gegen Abend mit dem vorge-