in die Garage hineingefahren sei. Lenker sei, wie sich später herausgestellt habe, der Beschwerdeführer gewesen. Nachdem das Garagentor nach wenigen Minuten wieder geöffnet worden sei, habe die Polizei um 22:38 Uhr interveniert und D.________ und den Beschwerdeführer direkt beim Renault Scenic festnehmen können. F.________, der zunächst habe fliehen können, sei kurze Zeit später ebenfalls angehalten worden.