1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mit Entscheid vom 19. Oktober 2024 versetzte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) den Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft für eine Dauer von drei Monaten in Untersuchungshaft, d.h. bis am 15. Januar 2025. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.___