Dass dies alles – wie in der Beschwerde vorgebracht – binnen eines Monats erledigt werden kann, ist kaum realistisch. Aus der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ergibt sich zudem, dass am 22. November 2024 eine Einvernahme mit J.________ und für Ende November/Anfang Dezember 2024 eine weitere Einvernahme mit dem Beschwerdeführer geplant ist. Und schliesslich dürften auch die Vorbereitung und Durchführung der Schlusseinvernahme sowie das Verfassen der Anklageschrift und die damit in Zusammenhang stehenden Abschlussarbeiten einige Zeit beanspruchen.