11 7.2 Der Beschwerdeführer wurde am 18. Oktober 2024 festgenommen. Ihm werden gewerbsmässiger Diebstahl sowie weitere Delikte vorgeworfen und dem Haftantrag (S. 5) lässt sich entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, Anklage zu erheben. Bereits beim einfachen Diebstahl beträgt der Strafrahmen gemäss Art. 139 Ziff. 1 StGB bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.