hätte. Wie sich aus dem Bericht der Kantonspolizei ergibt, hat er sich zudem auch bei der Anhaltung durch die Polizei unter dem Druck der bevorstehenden Festnahme ruhig und kooperativ verhalten (vgl. Bericht der Kantonspolizei Bern zur vorläufigen Festnahme vom 18. Oktober 2024, S. 2). Bei dieser Ausgangslage fehlt es an der Voraussetzung einer «unmittelbaren und erheblichen Sicherheitsgefährdung» von Drittpersonen und die Wiederholungsgefahr ist bereits aus diesem Grund zu verneinen. Entsprechend erübrigen sich weitere Ausführungen zur Wiederholungsgefahr.