Mit Blick auf diesen Gesamtkontext bestehen konkrete Hinweise darauf, dass vom Beschuldigten eine Gefährdung für Drittpersonen ausgeht. Weiter zu beachten ist, dass der Beschuldigte sowohl sein Domizil als auch seine Arbeit verloren hat und derzeit auf der Strasse lebt. Es ist nicht absehbar, wie der Beschuldigte ohne Beschaffungskriminalität seinen Lebensunterhalt bestreiten könnte Vor diesem Hintergrund ist ernsthaft zu befürchten, dass er Verzweiflungstaten begehen bzw. es bei künftigen Delikten im Falle eines Aufeinandertreffens mit Geschädigten oder Drittpersonen zu Gewaltanwendungen oder Drohungen kommen könnte.