6 Haftentlassung wiederum untertauchen und folglich für die weiteren Ermittlungshandlungen nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Dass er, wie er anlässlich der Hafteröffnungseinvernahme (Rz. 298 f.) sowie der Verhandlung vor Zwangsmassnahmengericht (Verhandlungsprotokoll vom 21. Oktober 2024 S. 3 Rz.